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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):


1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen RADOdesign und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn RADOdesign in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch RADOdesign gültig.

2 Vertragsgegenstand • Urheberrecht und Nutzungsrechte • Eigentumsverhältnisse
2.1 Jeder vom Auftraggeber erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung auf die schutzrechtliche Eintragungsfähigkeit, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von RADOdesign ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt der Pflicht des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe und fertigen Werkstücke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und fertigen Werkstücke dürfen ohne ausdrückliche  Einwilligung von RADOdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung –  auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3  Satz 1 und 2 berechtigt RADOdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden  Vergütung zu fordern.
2.4 RADOdesign räumt dem Auftraggeber soweit nicht anders vereinbart  nur das einfache Nutzungsrecht ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über, das Eigentum an sämtlichen Entwürfen und fertigen Werkstücken wird nicht übertragen. Sollte der Auftraggeber eine Eigentumsübertragung wünschen, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. Das Eigentum geht ebenfalls  erst nach der vollständigen Bezahlung an den Auftraggeber über.
2.6 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten bleiben Eigentum von RADOdesign. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Daten und/oder Dateien. Wird die Herausgabe vom Auftraggeber gewünscht, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.7 Daten und Dateien, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von RADOdesign geändert werden.
2.8 RADOdesign ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt RADOdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.9 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3 Vergütung
3.1 Sämtliche Tätigkeiten, die RADOdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4 Fälligkeit der Vergütung • Verzug
4.1 Die Zahlung wird sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig. Andere Zahlungskonditionen erfordern die schriftliche Vereinbarung  im Rahmen des Angebots.
Sind  für die Abwicklung des Auftrag von RADOdesign hohe finanzielle Vorleistungen zu erbringen, so sind vom Auftraggeber Zahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten. Diese Fälle werden vor Leistungserbringung schriftlich vereinbart.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann RADOdesign Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5 Korrekturdurchgänge • Lektorat • Fremdleistungen
5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten einen Korrektur-/Änderungsdurchgang. Jeder weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2 Es findet ausdrücklich kein Lektorat seitens RADOdesign statt. Die vom Auftraggeber gelieferten Texte werden ohne weitere Prüfung übernommen. Für die korrekte Grammatik und Orthographie ist der Auftraggeber verantwortlich. Fehler können nachträglich nicht zu einer Mängelrüge führen, da sie nicht im Verantwortungsbereich von RADOdesign liegen.
5.3 RADOdesign ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, für die Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, RADOdesign entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.4 Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von RADOdesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, RADOdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6 Gestaltungsfreiheit • Durchführung des Auftrags
6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, was bedeutet,  dass die Abnahme vom Auftraggeber nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden darf. Werden vom Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen gewünscht, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
6.2 Hat der Auftraggeber die verzögerte Durchführung des Auftrags zu vertreten, so kann RADOdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
6.3 RADOdesign wird seitens des Auftraggebers versichert, dass er zur Verwendung aller überlassenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte dies entgegen dieser Versicherung nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber RADOdesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.4 Bringt der Auftraggeber eigene Textilien/Materialien zum Bedrucken, wird keine Garantie für die Druckqualität und/oder die Durchführbarkeit übernommen.

7 Belegexemplare und Eigenwerbung
7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, von allen vervielfältigten Arbeiten jeweils fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich an RADOdesign zu liefern.
7.2 RADOdesign ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen. Auf www.radodesign.de kann eine von RADOdesign erstellte Webseite unter dem Punkt "Referenzen" verlinkt werden.

8 Haftung • Mängelrüge • Transportschäden
8.1 Die Haftung für entstandene Schäden, z. B. an vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen etc., übernimmt RADOdesign nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet RADOdesign auch bei leichter Fahrlässigkeit. RADOdesign haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.2 Keinerlei  Haftung übernimmt RADOdesign für Aufträge, die im Namen und auf  Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden. In diesen Fällen tritt RADOdesign lediglich als Vermittler auf.
8.3 Sofern RADOdesign den Druck nicht beauftragt, übernimmt der Auftraggeber  für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit des Endprodukts die volle Verantwortung.
8.4 Sollte der Auftraggeber Dateien in einem speziellen Format wünschen und dieses später nicht druckbar sein, hat er sämtliche Kosten zu tragen und kann diesen Mangel nicht rügen. Die Korrektur der Dateien wird von RADOdesign als neuer Auftrag betrachtet und muss vom Auftraggeber entsprechend vergütet werden.
8.5 Sollte ein Datenverlust (auch Quelldateien einer Webseite) aufgrund höherer Gewalt auftreten, übernimmt RADOdesign keine Haftung. RADOdesign behält sich vor, Aktualisierungen oder Reproduktionen einer bestehenden Datei im Falle eines Datenverlustes abzulehnen. Sollte der Auftraggeber dieses dennoch wünschen, ist dies entsprechend schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten.
8.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung schriftlich bei RADOdesign geltend zu machen.
8.7 Fallen dem Auftraggeber bei der Lieferung offensichtliche Transportschäden auf, muss er sich diese unverzüglich vom Lieferer schriftlich bestätigen lassen und RADOdesign unmittelbar informieren.
8.8 RADOdesign  geht davon aus, dass der Auftraggeber sämtliche Rechte an allen zur Auftragserstellung überlassenen Dateien und Fotos besitzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies vor Abgabe an RADOdesign zu prüfen. Somit haftet der Auftraggeber allein für evtl. Regressansprüche.

9 Sonstiges
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bremen.
9.2 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von RADOdesign.
9.3 Die Lieferung von bestellter Ware erfolgt kostenfrei an eine deutsche Adresse (keine Inseln). Soll an mehr als eine Adresse geliefert werden, sind die Kosten für weitere Lieferadressen vom Kunden zu tragen.
9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 10/2020
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